Führerscheinklasse B – Anhängerregelungen
Leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht):
Mit einer Lenkerberechtigung der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg gelenkt werden.
Bei Verwendung eines leichten Anhängers ergibt sich daraus eine höchstzulässige Gesamtmasse des Gespanns von maximal 4.250 kg.
Schwere, auflaufgebremste Anhänger:
- Die höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
(Zugfahrzeug + Anhänger) darf 3.500 kg nicht überschreiten.
- Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht + Beladung) darf weder
- das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs
- noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.